Tätige Personen im Prostitutionsgewerbe Anmeldung

    Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden

    Wer in Deutschland beabsichtigt, in der Prostitution tätig zu werden, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

    Beschreibung

    Seit 2017 ist für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht vorgeschrieben. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten Prostituierte umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.
    Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

    zuständige Stelle

    Die Anmeldebehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS),
    Fachbereich Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI) an dem von Ihnen gewünschten Ort (Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Prostituierte (Pro*SABI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Kontakt

    Telefon mobil: +49 171 1762120

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59355

    E-Mail: prosabi@lagus.mv-regierung.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lichtbild (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
    • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
    • falls keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Freizügigkeitsberechtigung besteht - ein Nachweis über die Erlaubnis in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
    • aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz oder die Hauptwohnung in Deutschland, hilfsweise den Nachweis über eine Zustellanschrift in Deutschland
    • sollte die Anmeldung nicht mit der gesundheitlichen Beratung zusammen erfolgen - Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

    • Im ersten Schritt findet eine gesundheitliche Beratung in einem vertraulichen Gespräch statt. Sie ist Voraussetzung für die persönliche Anmeldung.
    • Im zweiten Schritt erfolgt in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung.
      • Die Anmeldebehörde stellt die Anmeldebescheinigung in der Regel direkt im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch, spätestens aber nach fünf Werktagen aus, sofern alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.

    Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung inklusive persönlicher Beratung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (der Anmeldebescheinigung für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren)

    Geltungsdauer: 2 Jahre (der Anmeldebescheinigung für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren)

    Kosten

    In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 25.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Stichwörter

    Betriebsanmeldung, Prostitutionsgewerbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de