Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.
Beschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug,
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- S-Bahn: Neu Pampow
- Regionalbahn: Schwerin-Süd
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- S-Bahn: Neu Pampow
- Regionalbahn: Schwerin-Süd
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
E-Mail: datenschutz@kreis-lup.de
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: 03871 115
Stichwörter
Führerschein
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr Mittwoch: 8 - 13 Uhr Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(Behördenrufnummer)
E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
erforderliche Unterlagen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Voraussetzungen
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Fristen
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Kosten
- Gebühr: 11 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 21.07.2023
Stichwörter
Bevorrechtigung, Brennstoffzellenfahrzeug, aufladbares Hybridelektrofahrzeug, Batterieelektrofahrzeug, E-Plakette