Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

    Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.

    Beschreibung

    Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

    • Batterieelektrofahrzeug,
    • Brennstoffzellenfahrzeug oder
    • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

    benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

    Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

    zuständige Stelle

    Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städten

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Parkplatz: vor dem Haus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Charles-Darwin-Ring

    Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-3100

    E-Mail: stadtamt-verkehrsabteilung@rostock.de

    Stichwörter

    Auto, Kraftfahrzeug, Zulassung, Auto anmelden, ummelden, abmelden

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2016 (von: Klinder, Regina)

    Technisch geändert am 06.06.2024 (von: Klinder, Regina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

    Voraussetzungen

    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

    Fristen

    Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

    Kosten

    • Gebühr: 11 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 21.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Batterieelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug, aufladbares Hybridelektrofahrzeug, E-Plakette, Bevorrechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)