Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen

    Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.

    Beschreibung

    Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

    zuständige Stelle

    die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Allgemeines Ordnungsrecht - Waffen- und Jagdbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ( § 10 Abs. 4 S. 4 WaffG) - LK MSE

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Fristen

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

    Kosten

    • keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English