Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.
Beschreibung
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
zuständige Stelle
die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Beschreibung
In der Fachgruppe Ordnungsbehördliche Aufgaben werden Lärmbeschwerden, Verstöße gegen die Hundehalterverordnung und Abschleppvorgänge bearbeitet. Des Weiteren Angelegenheiten im Fischereiwesen, Bestattungswesen, Schornsteinfegerwesen, Jagdwesen, Waffenrecht und Sprengstoffgesetz.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Anja Mikolaschek (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2505
E-Mail: amikolaschek@schwerin.de
Stichwörter
Bußgeld, Bußgeldstelle, Demonstrationen, Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Ordnung, Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungsdienst, Veranstaltungen
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.11.2022