Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
zuständige Stelle
die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-3020(Herr Wornien (FGL))
E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Andrea Boldt (Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3025
E-Mail: andrea.boldt@kreis-lup.de
Herr Reiner Möller (Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3041
E-Mail: Rainer.moeller@kreis-lup.de
Frau Juliane Klüß (Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde)
Telefon Festnetz: 03871 722-3024
E-Mail: juliane.kluess@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Kosten
- keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 24.11.2022