EU-Heimtierausweis Ausstellung

    EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen

    Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.

    Beschreibung

    Der EU-Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für Reisen in Drittländer notwendiges Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält unter anderem folgende Angaben:

    • Angaben zum Halter des Tieres
    • Angaben zum Tier (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung)
    • Kennzeichnung des Tieres (Transponder//Mikrochip/Chip-Nummer, Art und Datum der Kennzeichnung)
    • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
    • Sofern notwendig: Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern (als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind)
    • Weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken.

    Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie in Tierarztpraxen, die dazu ermächtigt wurden. Fast alle praktizierenden Tierärzte, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

    Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist. 

    Hinweise:

    • Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
    • Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise beim für den Herkunftsort der Tiere zuständigen Landkreis und der kreisfreien Stadt.
    Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Veterinärwesen

    Beschreibung

    Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:

    • Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
    • Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
    • Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
    • Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
    • Überwachung von Tiertransporten
    • Ahndung von Verstößen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 03841 3040-6599

    Telefon Festnetz: 03841 3040-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tierarzt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • EU-einheitliches Heimtierausweismuster gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
    • gegebenenfalls Impfpass des Tieres (nationaler gelber Impfpass), um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen

    Formulare

    keine Formulare vorhanden

    Voraussetzungen

    Bevor der EU-Heimtierausweis von Ihrem Haustierarzt ausgestellt werden kann, muss ihr Haustier eindeutig vom Tierarzt identifiziert werden. Dies kann durch das Ablesen des Transponders erfolgen. Sollte ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen noch keinen Transponder haben, holt ihr Tierarzt die Kennzeichnung nach.  

    Die Kennzeichnung durch einen Transponder erfolgt immer vor dem Ausstellen des EU-Heimtierausweises. Die Angaben zur Kennzeichnung werden durch das Laminieren der entsprechenden Seite im EU-Heimtierausweis gesichert. 

    Im EU-Heimtierausweis bestätigen Sie die Angaben zum Tierhalter mit Ihrer Unterschrift. 

    Im EU-Heimtierausweis sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes, der den EU-Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Haustier (Hund, Katze, Frettchen) ausstellen lassen wollen:

    • Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrem Haustierarzt.
    • Ihr Haustierarzt identifiziert Ihr Heimtier eindeutig durch Ablesen des Transponders.
    • Sollte Ihr Haustier noch nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sein, holt dies Ihr Tierarzt nach.
    • Gegebenenfalls wird Ihr Haustier noch geimpft.
    • Jetzt kann der EU-Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

    Fristen

    Für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises liegen keine Fristen vor. Für die anschließende Reise ins Ausland sind gegebenenfalls Fristen zu beachten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. 

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann, gegebenenfalls nach Kennzeichnung des Tieres mittels Transponder und anschließender Tollwutimpfung, der EU-Heimtierausweis direkt im Anschluss ausgestellt werden. 

    Kosten

    Die Kosten  für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet und können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch gekennzeichnet und/oder geimpft werden muss oder nicht. Die Kosten je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. 
    Zuständig sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. 

    Wenn Sie mit mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) reisen wollen oder die Abgabe oder den Kauf eines Tieres im Ausland planen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Haltung von Tieren, Ausweis, Heimtierausweis, Heimtiere, Urlaub Tiere, Hund

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de