EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.
Beschreibung
Der EU-Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für Reisen in Drittländer notwendiges Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Angaben zum Halter des Tieres
- Angaben zum Tier (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung)
- Kennzeichnung des Tieres (Transponder//Mikrochip/Chip-Nummer, Art und Datum der Kennzeichnung)
- Tollwutimpfung (Gültigkeit)
- Sofern notwendig: Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern (als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind)
- Weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken.
Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie in Tierarztpraxen, die dazu ermächtigt wurden. Fast alle praktizierenden Tierärzte, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.
Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.
Hinweise:
- Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
- Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise beim für den Herkunftsort der Tiere zuständigen Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Zuständigkeit liegt beim Haustierarzt beziehungsweise Ihrer Haustierärztin.
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Fax: 03841 3040-6599
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Kontaktperson
Frau P. Wiebensohn (Fachgebietsleitung Veterinärwesen, Amtstierärztin)
Frau K. Kempke (Vorzimmerdienst/Sekretariat)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
E-Mail: K.Kempke@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Uhlmann (Amtstierärztin)
Frau N. Kebschull (Sachbearbeiterin Veterinärwesen)
Frau K. Gehrke (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83902
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3902
E-Mail: K.Gehrke@nordwestmecklenburg.de
erforderliche Unterlagen
- EU-einheitliches Heimtierausweismuster gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
- gegebenenfalls Impfpass des Tieres (nationaler gelber Impfpass), um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen
Formulare
keine Formulare vorhanden
Voraussetzungen
Bevor der EU-Heimtierausweis von Ihrem Haustierarzt ausgestellt werden kann, muss ihr Haustier eindeutig vom Tierarzt identifiziert werden. Dies kann durch das Ablesen des Transponders erfolgen. Sollte ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen noch keinen Transponder haben, holt ihr Tierarzt die Kennzeichnung nach.
Die Kennzeichnung durch einen Transponder erfolgt immer vor dem Ausstellen des EU-Heimtierausweises. Die Angaben zur Kennzeichnung werden durch das Laminieren der entsprechenden Seite im EU-Heimtierausweis gesichert.
Im EU-Heimtierausweis bestätigen Sie die Angaben zum Tierhalter mit Ihrer Unterschrift.
Im EU-Heimtierausweis sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes, der den EU-Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
- VERORDNUNG (EU) Nr. 576/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESVerbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 577/2013 DER KOMMISSION
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Haustier (Hund, Katze, Frettchen) ausstellen lassen wollen:
- Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrem Haustierarzt.
- Ihr Haustierarzt identifiziert Ihr Heimtier eindeutig durch Ablesen des Transponders.
- Sollte Ihr Haustier noch nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sein, holt dies Ihr Tierarzt nach.
- Gegebenenfalls wird Ihr Haustier noch geimpft.
- Jetzt kann der EU-Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.
Fristen
Für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises liegen keine Fristen vor. Für die anschließende Reise ins Ausland sind gegebenenfalls Fristen zu beachten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.
Bearbeitungsdauer
Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann, gegebenenfalls nach Kennzeichnung des Tieres mittels Transponder und anschließender Tollwutimpfung, der EU-Heimtierausweis direkt im Anschluss ausgestellt werden.
Kosten
Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet und können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch gekennzeichnet und/oder geimpft werden muss oder nicht. Die Kosten je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.
Zuständig sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Wenn Sie mit mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) reisen wollen oder die Abgabe oder den Kauf eines Tieres im Ausland planen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 07.03.2024
Stichwörter
Haltung von Tieren, Ausweis, Heimtierausweis, Heimtiere, Urlaub Tiere, Hund