Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

    Hinweise für Ueckermünde: Standplatzgenehmigung für Märkte

    Es gibt verschiedene Arten von Märkte. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Großmarkt, Wochenmarkt,
    Spezialmarkt, Jahrmarkt sowie Flohmarkt. Für die jeweiligen Märkte gibt es gesetzliche und rechtliche Unterschiede, die zu beachten sind.
    Dies gilt insbesondere für den Umfang, den Zeitabständen sowie der Art und Weise des Warenangebotes. Märkte können auf Antrag des Veranstalters festgesetzt werden (§ 69 GewO).
    Die zuständige Behörde hat, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Versagungsgründe bestehen, eine
    Veranstaltung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung der
    Veranstaltung festzusetzen. Die Festsetzungen sind Verwaltungsakte unterliegen der behördlichen Prüfung und verpflichten den Veranstalter
    zur Durchführung der Veranstaltung. Beizubringende Unterlagen:
    - Antrag auf Marktfestsetzung nach § 69 GewO,
    - Führungszeugnis für Behörden,
    - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
    - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
    - Miet- oder Pachtvertrag,
    - ev. Handelsregisterauszug,
    - Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren,
    - Teilnahmebedingungen für Anbieter,
    - Lageplan,
    - Verzeichnis über die voraussichtliche Zahl und Zusammensetzung der Anbieter. Wird ein festgesetzter Markt nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich
    schriftlich anzuzeigen. Eine Festsetzung ist die Voraussetzung sogenannter Marktprivelegien, dass sind Befreiungen von ansonsten zu beachtenden Vorschriften. Da es sich fast immer um Einzelfallentscheidungen handelt, empfiehlt es sich mit dem zuständigen Gewerbeamt Rücksprache zu halten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Ämter
    • amtsfreie Gemeinden
    • kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Ueckermünde Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 3

    17373 Ueckermünde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahn
      Linie:
      • Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 039771 28499

    Telefon Festnetz: 039771 2840

    E-Mail: rathaus@ueckermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbe und Märkte

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 3

    17373 Ueckermünde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahn
      Linie:
      • Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039771 28482

    Fax: 039771 28499

    E-Mail: rathaus@ueckermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag an die zuständige Stelle
    • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.

    Hinweise für Ueckermünde: Standplatzgenehmigung für Märkte

    Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ueckermünde: Standplatzgenehmigung für Märkte

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. 

    Kosten

    Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

    Hinweise für Ueckermünde: Standplatzgenehmigung für Märkte

    Festsetzung einer Veranstaltung, § 69 Abs. 1 GewO von 77,00 € bis 1224,00 €.
    Änderung und Aufhebung einer Festsetzung, § 69 Abs. 3 GewO von 26,00 € bis 256,00 €.
    Ebenso sind gebührenpflichtig Rücknahme und Widerruf einer Festsetzung sowie die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen.

    Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de