Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Ämter
    • amtsfreie Gemeinden
    • kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Brandschutz

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Abfallwirtschaft
    • Brandschutz
    • Ordnungsangelegenheiten
    • Verkehrssicherungspflicht an Gebäuden
    • Ruhestörungen
    • Betreuung Gemeindearbeiter Bad Sülze
    • Mitwirkung bei der Haftpflicht
    • Umweltschutz
    • Klima- und Lämrschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 18

    18465 Tribsees

    Hauptsitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038320 617-233

    Fax: 038320 617-200

    E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohnermeldewesen, Gewerbe

    Beschreibung

    Aufgaben

    • Paß- und Meldewesen
    • Lohnsteuerkarten
    • Jagd- und Fischereiangelegenheiten
    • Tierschutz
    • Tierseuchen
    • Fundtiere
    • Lebensmittelüberwachung
    • Gewerbeordnung
    • Katastrophenschutz
    • Zivilschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    18334 Bad Sülze

    2. Verwaltungssitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038229 71-0

    Fax: 038229 71-100

    E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung

    Stichwörter

    Amt für Gewerbe, Ausweis, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, FIschereischein, Führungszeugnis, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeaufsicht, Gewerbemeldestelle, Gewerbesteuer, Meldeservice, Meldestelle, Meldewesen, Pass- und Meldeangelegenheiten, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag an die zuständige Stelle
    • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.

    Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

    Kosten

    Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de