Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Ämter
- amtsfreie Gemeinden
- kreisfreie Städte
Ansprechpartner
Gewerbe/Brandschutz/Sondernnutzung
Beschreibung
Aufgaben
- Fischereischein -auf Lebenszeit -zeitlich befristet -Verlängerung zeitlich befristet
- Gewerbeanmeldung -ummeldung,-abmeldung
- Fundbüro
- Genehmigung Ladenöffnungen
- Märkte, Ausstellungen
- Sondernutzung Werbeaufsteller
- Feuerschutz
- Feuerwehren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stichwörter
Feuerwehr, Fischerei, FIschereischein, Fundbüro, Fundtiere, Fundwesen, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbemeldestelle, Märkte, Sondernutzung
erforderliche Unterlagen
- Antrag an die zuständige Stelle
- Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.
Kosten
Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.11.2018