Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Ämter
    • amtsfreie Gemeinden
    • kreisfreie Städte

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Moorweg 5

    18184 Broderstorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038204 718-50

    Telefon Festnetz: 038204 718-0

    E-Mail: info@amtcarbaek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Carbäk

    Empfänger: Amt Carbäk

    IBAN: DE47 1305 0000 0201 0920 50

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: OstseeSparkasse Rostock

    Amt Carbäk

    Empfänger: Amt Carbäk

    IBAN: DE24 1406 1308 0006 8259 15

    BIC: GENODEF1GUE

    Bankinstitut: VR Bank Mecklenburg eG

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag an die zuständige Stelle
    • Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.

    Formulare

    Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.

    Fristen

    Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.

    Kosten

    Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de