Notunterkünfte für Krisenfälle Errichtung
Beschreibung
Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund – die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst – meist sind das Städte und Kommunen – oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.
Ansprechpartner
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesanstalt Technisches Hilfswerk am 12.06.2017