Kriminalitätsprävention Durchführung

    Kriminalitätsprävention - Durchführung

    Beschreibung

    "Vorbeugen ist besser als Heilen“ – dieser Leitspruch gilt nicht nur in der Medizin. Auch für die persönliche Sicherheit hat er eine große Bedeutung. Jede Straftat, die verhindert werden kann, ist ein Sicherheitsgewinn für den einzelnen Bürger und für die gesamte Gesellschaft.

    Die Polizei und andere staatliche und nichtstaatliche Träger öffentlicher Aufgaben zählen die Vorbeugung (Prävention) von Straftaten deshalb zu ihren Kernaufgaben. Entsprechend § 1 Absatz 2 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) ist das gesamtgesellschaftliche Zusammenwirken und "Sich ergänzen" hierbei unabdingbar. Aufgaben der Kriminal- und Verkehrsprävention werden ganzheitlich wahrgenommen. Die Angebote und Informationen zur Prävention der Polizei und anderer staatlicher und nichtstaatlicher Träger öffentlicher Aufgaben sind kostenlos.

    Wie können Sie sich vor Kriminalität schützen?

    Eine große Auswahl an kostenlosen Informationen und Empfehlungen für nahezu alle Kriminalitätsbereiche, wie Sie sich vor Kriminalität schützen können, finden Sie auf der Homepage des Programms "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes". Dort können Sie Broschüren und Flyer auch direkt online anfordern (Link unter "weitere Informationen").

    Haben Sie Fragen zur Sicherung Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Gewerbebetriebes?

    In den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Anklam, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund haben Sie die Möglichkeit, sich in Fragen der Sicherheit Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Gewerbebetriebes zu informieren und auch beraten zu lassen. Auch werden hier viele Informationsmaterialien zu weiteren Themen vorgehalten (Link unter "weitere Informationen").

    Suchen Sie einen polizeilichen Ansprechpartner?

    Organisationen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger können sich gerne an die Präventionsberaterinnen und -berater in den Polizeiinspektionen in Anklam, Ludwigslust, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar wenden. Zur Förderung der Vorbeugung von Straftaten und zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen werden dort für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Kinder und Jugendliche und Senioren) verschiedene Angebote vorgehalten, die oft im Zusammenwirken mit weiteren Partnern durchgeführt werden.

    Gleiches gilt auch für das Landeskriminalamt (LKA). Im Dezernat 61 des LKA werden sämtliche polizeiliche Präventionsaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern koordiniert. Dort kann zum Beispiel auch ein Auftritt der Polizeipuppenbühne oder der Sympathiefigur der Landespolizei, der Polizeimöwe Klara, für Kita- und Grundschüler zu verschiedenen präventiven Themen vereinbart werden.

    Ihre Hinweise zu rechts- oder linksextremistischen Handlungen, Ausländerextremismus oder islamistischem Terrorismus werden an der Hotline gegen Extremismus (Telefonnummer: 03866/64-9222) gern entgegengenommen. Hier kann Ihnen auch Rat zu Ihrer individuellen Problemlage erteilt werden.

    Mit "Netzverweis" ist im Landeskriminalamt zudem eine Online-Meldestelle eingerichtet, die Sie bei Verdacht auf kinderpornografische oder extremistische Internet-Inhalte sowie Computerkriminalität direkt kontaktieren können. Alle hier eingehenden Hinweise werden geprüft und bei der Bestätigung des Verdachts einer Straftat verfolgt.

    In Fragen der Bootskriminalität und der Sicherheit auf dem Wasser sind geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte in den Wasserschutzpolizeiinspektionen in Rostock, Sassnitz, Schwerin, Stralsund, Waren, Wismar und Wolgast für Sie ansprechbar.

    Wollen sie sich engagieren? 

    Die Vorbeugung von Straftaten ist aber vor allem auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Vereine und Initiativen, die sich in ehrenamtlicher Tätigkeit der Präventionsarbeit vor Ort verschrieben haben.

    In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Kommunale Präventionsräte.

    Auf Landesebene koordiniert der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die staatlichen und nichtstaatlichen Aktivitäten. Dieser erarbeitet Empfehlungen für die Präventionsarbeit vor Ort und berät die Landesregierung. Zudem fördert er kriminalpräventive Projekte, z.B. der kommunalen Präventionsräte, von Vereinen oder Institutionen durch finanzielle Zuwendungen.

    Brauchen Sie Hilfe, weil Sie Opfer einer Straftat wurden?

    Aber auch durch diese vielfältigen Aktivitäten können Straftaten nicht ganz verhindert werden. Opfer einer Straftat zu werden, ist eine Erfahrung, die das Leben der Betroffenen von einem Tag zum anderen verändern kann. Sehr wichtig ist deshalb ein breit gefächertes Beratungs- und Hilfsangebot für Opfer von Straftaten. In Mecklenburg-Vorpommern bieten verschiedene kompetente Fachberatungsstellen Opfern ihre Unterstützung an.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 12.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2018 (von: Doege, Olaf)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen, Kriminalitätsverhütung, Kommunale Präventionsräte, Kriminalprävention, Präventionsberaterinnen und -berater, Hotline gegen Extremismus, Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)