Förderung: Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) in Höhe von 1.000 Euro pro Kind.
Beschreibung
Was wird gefördert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Wie wird gefördert?
Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.
zuständige Stelle
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.
Formulare
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.
Fristen
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern am 06.11.2018
Stichwörter
Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten