Breitensport Förderung
Beschreibung
Die Förderung dient der Unterstützung und Weiterentwicklung von Sport und Bewegung, insbesondere in den Bereichen des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit sportlichen Angeboten im Land M-V sowie der dazugehörigen Sportinfrastruktur. Gefördert werden Projekte, Sportveranstaltungen, internationale Sportkontakte sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum weiteren Ausbau des Sportanlagennetzes.
Grundsätzlich förderfähig sind
- Modelversuche, Projekte und Aktivitäten im Sport zur Förderung ausgewählter Zielgruppen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, Frauen und Mädchen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligten sowie entwicklungsrelevanter Schwerpunktthemen wie zum Beispiel Sport und Gesundheit, Sport und Inklusion oder Sport und Umwelt;
- Sportveranstaltungen mit regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung;
- internationale Sportkontakte, insbesondere Aktivitäten im Rahmen sportorientierter In- und Auslandsmaßnahmen mit Begegnungscharakter, die den Teilnehmern über den sportlichen Vergleich hinaus eine gegenseitige Sensibilisierung für die Kultur in anderen Ländern und Regionen sowie eine bessere Verständigung ermöglichen und vor dem Hintergrund des europäischen Einigungsprozesses bilaterale Sportkontakte entwickeln, ausbauen, aber auch zeitweilig ausgesetzte Vereinsbeziehungen wiederbeleben sowie
- die Modernisierung und Instandsetzung sowie der Neubau, die Erweiterung und der Umbau von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten zur bedarfsgerechten Versorgung mit nutzbarer Sportfläche.
Es werden Landesmittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Sport finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern:
Zuständigkeit
Förderungen nach:
1.) Richtlinie zur Förderung von Projekten im Sport in Mecklenburg-Vorpommern (Sportprojektförderrichtlinie) vom 1. September 2016
und
2.) Richtlinie zur Förderung internationaler Sportkontakte vom 24. September 2015
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur und Sport
Referat 450 - Sportangelegenheiten
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Herr Jörg Materna
Telefon: 0385-588 7451
Telefax: 0385-588 7087
E-Mail: j.materna@bm.mv-regierung.de
Förderungen nach:
3.) Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) vom 25. März 2015
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Kultur und Sport
Referat 450 - Sportangelegenheiten
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Frau Marita Steffens
Telefon: 0385-588 7453
Telefax: 0385-588 7087
E-Mail: m.steffens@bm.mv-regierung.de
Frau Sabine Krebs
Telefon: 0385-588 7454
Telefax: 0385-588 7087
E-Mail: s.krebs@bm.mv-regierung.de
Ansprechpartner
Für Sarmstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern (Sportfördergesetz – SportFG M-V) vom 9. September 2002
- Richtlinie zur Förderung von Projekten im Sport in Mecklenburg-Vorpommern (Sportprojektförderrichtlinie) vom 1. September 2016
- Richtlinie zur Förderung internationaler Sportkontakte vom 24. September 2015
- Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) vom 25. März 2015
Verfahrensablauf
1.) Richtlinie zur Förderung von Projekten im Sport in Mecklenburg-Vorpommern (Sportprojektförderrichtlinie) vom 1. September 2016 und
2.) Richtlinie zur Förderung internationaler Sportkontakte vom 24. September 2015
Zur Förderung von Projekten, Sportveranstaltungen sowie internationalen Sportkontakten reicht der Maßnahmeträger beim
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Referat 450 / Fachbereich Sportangelegenheiten
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
bis zum 30. November des Vorjahres einen formlosen Informationsantrag mit folgenden Angaben ein:
- ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme,
- vorgesehenes Finanzierungsmodell auf der Basis einer Kostenschätzung,
- zu erwartender Teilnehmerkreis,
- geplanter Realisierungszeitraum.
(in begründeten Einzelfällen können Informationsanträge auch zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, jedoch maximal bis zum 31. Oktober des Bewilligungsjahres).
Die vorgeprüften formlosen Informationsanträge werden an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern als Bewilligungsbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Der Antragsteller wird vom Landesförderinstitut schriftlich informiert, ob eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt oder abgelehnt wird.
Der formelle Antrag einschließlich Formulare kann beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder von der Homepage des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern ( www.lfi-mv.de ) unter der Rubrik ,,Förderungen“ heruntergeladen werden. Der vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist anhand der Antragsunterlagen einzureichen beim:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Zuschuss Infrastruktur
Sport-, Denkmal-, Kommunalförderung
Werkstraße 213
19061 Schwerin
3.) Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbaurichtlinie – SportstbRL M-V) vom 25. März 2015
Zur Förderung von Bauvorhaben reicht der Maßnahmeträger
a) Antragsteller: kommunale Träger, der Landessportbund oder sonstige gemeinnützige Träger
beim:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Referat 450 / Fachbereich Sportangelegenheiten
Werderstraße 124, 19055 Schwerin
bis zum 30. November für das jeweilige Folgejahr zunächst einen formlosen Informationsantrag mit folgenden Angaben ein:
- ausführliche Beschreibung der geplanten Baumaßnahme,
- vorgesehenes Finanzierungsmodell auf der Basis einer Kostenschätzung,
- Darstellung des Nutzerkreises der Sportanlage,
- geplanter Realisierungszeitraum
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (gemäß Nummer 4.5 der SportstbRL).
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur prüft die Förderwürdigkeit und Finanzierbarkeit der geplanten Baumaßnahme und führt gegebenenfalls mit dem Antragsteller Planungsabsprachen durch. Nach Entscheidung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Auswahl der zu fördernden Vorhaben werden das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern und der Vorhabenträger schriftlich über das Ergebnis der Förderauswahl unterrichtet. Der Vorhabenträger stellt sodann einen vollständigen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Zuschuss Infrastruktur
Sport-, Denkmal-, Kommunalförderung
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Die Antragsformulare können beim Landesförderinstitut M-V angefordert oder von der Homepage des Landesförderinstituts M-V ( www.lfi-mv.de ) unter der Rubrik ,,Förderungen“ heruntergeladen werden.
Zur Förderung von Bauvorhaben reicht der Maßnahmeträger
b) Antragsteller: Sportvereine und Sportverbände
über die zuständigen Stadt- und Kreissportbünde beim
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Wittenburger Straße 116
19059 Schwerin
bis zum 30. November für das jeweilige Folgejahr zunächst einen formlosen Informationsantrag mit folgenden Angaben ein:
- ausführliche Beschreibung der geplanten Baumaßnahme,
- vorgesehenes Finanzierungsmodell auf der Basis einer Kostenschätzung,
- Darstellung des Nutzerkreises der Sportanlage,
- geplanter Realisierungszeitraum,
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (gemäß Nummer 4.5 der SportstbRL)
- Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Der Landessportbund prüft die Förderwürdigkeit und Finanzierbarkeit der geplanten Baumaßnahmen. Für den Förderbereich I erstellt der Landessportbund eine Vorschlagsliste aller vorliegenden Projektanträge für das jeweilige Jahr auf der Basis der festgelegten Projektauswahlkriterien für Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020. Nach Diskussion und entsprechender Beschlussfassung durch das Präsidium und den Landessporttag wird die Vorschlagsliste dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Zustimmung vorgelegt.
Für den Förderbereich II trifft der Landessportbund die Förderauswahl für die Einzelmaßnahmen und legt die Maßnahmenliste in zusammengefasster Form beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor. Nach der Zustimmung über die Auswahl der zu fördernden Vorhaben unterrichtet der Landessportbund den Vorhabenträger über das Ergebnis der Förderauswahl. Der Vorhabenträger stellt sodann einen vollständigen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Zuschuss Infrastruktur
Sport-, Denkmal-, Kommunalförderung
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Die Antragsformulare können beim Landesförderinstitut M-V angefordert oder von der Homepage des Landesförderinstitutes M-V (www.lfi-mv.de) unter der Rubrik ,,Förderungen“ heruntergeladen werden.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 05.04.2019