Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen (Eintragung in die Denkmalliste)
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
Beschreibung
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Denkmalschutzbehörden
Ansprechpartner
Fachgebiet FD-Service und Untere Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V):
- Führen der Denkmallisten des Landkreises für Baudenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale, i. d. Z. Benachrichtigung der Denkmaleigentümer und Gemeinden gem. § 5 DSchG M-V
- Ausweisung von Denkmalbereichen durch Rechtsverordnung gem. § 5 Abs. 3 DSchG M-V
- Denkmalrechtliche Genehmigung von Maßnahmen zur Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung von Denkmalen gem. § 7 Abs. 1 DSchG M-V sofern sie nicht Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen, z. B. Baugenehmigung, § 7 Abs.6 DSchG
- Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde - Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) Anhörung und Einvernehmen
- Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren sowie als TÖB im Bauleitplanverfahren
- Anzeigestelle für Denkmalfunde einschließlich Bodendenkmale gem. § 11 DSchG M-V
- Beratung in allen Denkmalfragen
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 26 DSchG M-V
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Herr S. Güll (Fachgebietsleitung FD-Service und Denkmalschutzbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6312
Fax: +49 3841 3040-86312
E-Mail: S.Guell@nordwestmecklenburg.de
Frau J. Ahlert (Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde, Bereiche Amt Neukloster-Warin, Amt Neuburg, Insel Poel, Amt Klützer Winkel, Amt Grevesmühlen-Land (inkl. Stadt Grevesmühlen))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6318
Fax: +49 3841 3040-86318
E-Mail: J.Ahlert@nordwestmecklenburg.de
Frau S. Michaelis (Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde)
Herr J. Parschau (Sachbearbeiter Untere Denkmalschutzbehörde)
Frau D. Rickmann (Sachbearbeiterin Untere Denkmalschutzbehörde, Bereiche Amt Lützow-Lübstorf, Amt Schönberger Land, Amt Rehna, Amt Gadebusch, Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen)
Frau N. Müller (Sachbearbeiterin steuerrechtliche Bescheinigungen, Widersprüche, Ordnungsverfügungen)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6362
Fax: +49 3841 3040-86362
E-Mail: N.Mueller@nordwestmecklenburg.de
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer des voraussichtlichen Denkmals sein oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste.
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.
- Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beurteilt die Denkmalfähigkeit sowie die Denkmalwürdigkeit.
- Bei der Beurteilung wird das berechtigte Interesse des Eigentümers berücksichtigt.
- Der Eigentümer wird unmittelbar über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde informiert sowie auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Denkmals mit sich bringt.
Kosten
Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern am 21.06.2022
Stichwörter
Kulturdenkmal