Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen

    Beschreibung

    Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein. 
    Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen. Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen. Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.
     

    zuständige Stelle

    Der Fahrzeugführer und der Halter des Fahrzeugs sind für die Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Große Krauthöferstraße 5

    17033 Neubrandenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0395 555-1224

    Kontaktperson

    • Kathrin Schmidt

      Telefon Festnetz: 0395 555-2270

    • Kerstin Burmeister

      Telefon Festnetz: 0395 555-2311

    • Juliane Fürtig

      Telefon Festnetz: 0395 555-2331

    • Katrin Schätzchen

      Telefon Festnetz: 0395 555-2314

    • Stefanie Zimmermann

      Telefon Festnetz: 0395 555-2321

    • Luisa Westphal

      Telefon Festnetz: 0395 555-2313

    • Maik Neugebauer

      Telefon Festnetz: 0395 555-2322

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, ist die Vorlage von Unterlagen entbehrlich.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausstellung als Wiederholungsschild LK MSE

    Grundsätzlich sind vorzulegen:

    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung für den zukünftigen Fahrzeughalter,

    1. Vollmacht, falls der zukünftige Fahrzeughalter die Zulassung nicht alleine vornehmen kann,
    2. Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren
    3. bei Zulassung auf behinderte Personen: Schwerbehindertenausweis
    4. bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
    5. bei Zulassung auf Vereine: Vereinsregister und Personalausweis des Vorstandsvorsitzenden
    6. bei Zulassung auf minderjährige Personen: Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und Personalausweise derer

    Achtung: Wenn Sie in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Malchin am Kumerower See, Amt Penzliner Land, Amt Röbel-Müritz, Amt Stargarder Land, Amt Stavenhagen, Amt Woldegk, Stadt Dargun oder im Amtsbereich Friedland wohnen, müssen Sie nicht in jedem Fall zu uns in die kreisliche Kfz-Zulassungsstelle kommen. Und zwar, wenn Sie innerhalb dieser Gemeinde oder dieses Amtsbereiches umziehen oder wenn Sie aus dem Kreisgebiet zuziehen.

    Voraussetzung ist, dass Ihr Kraftfahrzeug in unserer Zulassungsstelle bereits gemeldet ist! Auch wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, können Sie als Einwohner der obigen Gemeinden die Abmeldung in den Einwohnermeldeämtern in der Nähe Ihres Wohnortes erledigen. Auch hier ist wieder die Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug bereits bei uns im Kreis registriert ist. Dazu sind die Kfz-Papiere (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Nummernschilder in das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro mitzubringen. Bei fehlenden Dokumenten oder Kennzeichen müssen Sie allerdings die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen.

    Formulare

    Es sind keine Formulare erforderlich.

    Voraussetzungen

    Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung verdeckt, muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Werden die Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch Anbau- oder Arbeitsgeräte verdeckt, so wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird. Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.  

    Fristen

    Wiederholungskennzeichen sind unverzüglich am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen, sobald das hintere Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.

    Bearbeitungsdauer

    Ein als Wiederholungskennzeichen genutztes Schild braucht nicht der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Insofern erübrigt sich die Angabe einer Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

    Weitere Informationen

    Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 218 Merkblatt für Anbaugeräte vom 27.11.2009 (VkBl., Heft 24, 2009, S. 804)

    Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nr. 219 Merkblatt für angehängte land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte vom 27.11.2009 (VkBl., Heft 24, 2009, S. 808)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 26.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Heckträger, Kupplungsträger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de