Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

    Beschreibung

    Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern wurde in Art 13 der Landesverfassung die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung aufgenommen.

    Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).

    In den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden gemäß den §§ 41 und 118 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte tätig. In kleineren Gemeinden sind Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Gemäß § 142 bestellen Ämter mit eigener Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.

    zuständige Stelle

    • Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
    • Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
    • Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung
    • Gleichstellungsbeauftragte der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden

    Ansprechpartner

    Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gleichstellung, Generation und Vielfalt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze
      Anzahl: 4  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Parkplätze für Elektrofahrzeuge inkl. Ladesäule
      Anzahl: 4  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Parkplätze
      Anzahl: 330  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-1600(Frau Glöde (Gleichstellungsbeauftragte))

    Telefon Festnetz: 03871 722-1601(Frau Seifferth (dezentraler Service))

    E-Mail: inga.gloede@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Gleichstellungsbeauftragte, Migration, Migrationsbeauftragte, Prävention

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Crivitz - 10.00 Sitzungsdienst, Recht, Versicherungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 5

    19089 Crivitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 - 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03863 5454-0(Zentrale)

    Fax: 03863 5454-103

    Telefon Festnetz: 03863 5454-345(Terminvergabe Bürgerservice)

    E-Mail: info@amt-crivitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

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    Empfänger: Amt Crivitz

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    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Weitere Informationen

    Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
    Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
    Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
    Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 25.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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