Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Beschreibung
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern wurde in Art 13 der Landesverfassung die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung aufgenommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).
In den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden gemäß den §§ 41 und 118 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte tätig. In kleineren Gemeinden sind Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Gemäß § 142 bestellen Ämter mit eigener Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.
zuständige Stelle
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
- Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
- Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung
- Gleichstellungsbeauftragte der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden
- Weitere InformationenDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Ansprechpartner
Amt Neuburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Montag und Mittwoch: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Treumann (Amtsvorsteher)
Frau Angela Lange (Leitende Verwaltungsbeamtin)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
Fax: +49 385 773347-28
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin." (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
- Haltestelle: Malzfabrik
Linie:- Bus: Malzfabrik
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Melden Sie sich gern vorab für einen Termin an!
Kontaktperson
Frau A. Steinfurth-Voß
Fax: +49 3841 3040-89501
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-9501
Frau C. Wendorf
Telefon mobil: +49 160 96719820
Fax: +49 3841 3040-89500
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-9500
E-Mail: C.Wendorf@nordwestmecklenburg.de
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 25.08.2020