Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Beschreibung
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern wurde in Art 13 der Landesverfassung die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung aufgenommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).
In den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden gemäß den §§ 41 und 118 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte tätig. In kleineren Gemeinden sind Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Gemäß § 142 bestellen Ämter mit eigener Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.
zuständige Stelle
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
- Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
- Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung
- Gleichstellungsbeauftragte der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden
- Weitere InformationenDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Ansprechpartner
Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin." (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik
Linie:- Bus: Malzfabrik
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Melden Sie sich gern vorab für einen Termin an!
Kontaktperson
Frau A. Steinfurth-Voß
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-9501
Fax: +49 3841 3040-89501
Frau C. Wendorf
Telefon mobil: +49 160 96719820
Fax: +49 3841 3040-89500
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-9500
E-Mail: C.Wendorf@nordwestmecklenburg.de
Kultur - Schule - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19(Papierfax)
Telefon Festnetz: 038825 393-0
E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de
Kontaktperson
Soziales
Internet
Bankverbindung
Amt Klützer Winkel
Empfänger: Amt Klützer Winkel
IBAN: DE89 1405 1000 1000 0373 43
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 25.08.2020