Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

    Beschreibung

    Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Auch für Mecklenburg-Vorpommern wurde in Art 13 der Landesverfassung die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung aufgenommen.

    Um dieses Ziel zu erreichen, findet zum einen dort, wo Frauen benachteiligt sind, eine aktive Frauenförderung und die Beseitigung diskriminierender Rahmenbedingungen und Regelungen statt. Zum anderen sollen künftige Benachteiligungen von Frauen oder Männern gegenüber dem anderen Geschlecht verhindert werden, indem bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Anfang an darauf geachtet wird, welche Auswirkungen sie auf das eine und das andere Geschlecht haben (Prinzip des Gender-Mainstreaming).

    In den Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden gemäß den §§ 41 und 118 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte tätig. In kleineren Gemeinden sind Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig. Gemäß § 142 bestellen Ämter mit eigener Verwaltung eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragten erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen. Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.

    zuständige Stelle

    • Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V
    • Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
    • Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung
    • Gleichstellungsbeauftragte der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Büro für Gleichstellung und Kriminalprävention - Gleichstellungsbeauftragte

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 3

    18209 Bad Doberan

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03843 755-12400

    Fax: 03843 755-10800

    E-Mail: GLEICHSTELLUNG@LKROS.DE

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kröpelin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18236 Kröpelin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 30  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Kröpelin
      Linie:
      • Regionalbahn: 11

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038292 851-0

    Fax: 038292 85110

    E-Mail: info@stadt-kroepelin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

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    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock

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    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

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    IBAN: DE45 1406 1308 0003 7006 82

    BIC: GENODEF1GUE

    Bankinstitut: Volks- und Raiffeisenbank Güstrow

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 25.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de