Kriegsopferfürsorge Gewährung
Beschreibung
1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung nach diesem Gesetz haben.
Beschädigte erhalten ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für ihre Familienmitglieder, wenn sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben und soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
2. Leistungen für Hinterbliebene
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten zudem Hinterbliebene von Beschädigten (Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Waisen, Elternpaare oder Elternteile), die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen (z.B. Witwen- oder Waisenrente).
3. Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigte sind vor allem:
- Kriegsbeschädigte,
- Opfer von Gewalttaten,
- Wehrdienstbeschädigte,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
- Impfgeschädigte
- sowie jeweils deren Hinterbliebene.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern:
- Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Zuständigkeit
In Mecklenburg-Vorpommern:
- Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Behindertengerecht - nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvereinbarung .
Bankverbindung
Amt Lützow-Lübstorf
Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf
IBAN: DE64 1405 1000 1000 0553 50
BIC: NOLADE21WIS
Bankinstitut: Sparkasse MecklenburgNordwest
Amt Lützow-Lübstorf
Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf
IBAN: DE68 1203 0000 0000 2003 78
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Formulare
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
1. Anerkennung eines Versorgungsanspruches
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können grundsätzlich erst erbracht werden, wenn ein Träger der Kriegsopferversorgung einen Versorgungsanspruch durch einen Bescheid anerkannt hat.
2. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
Beschädigte oder deren Hinterbliebene können dann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die sogenannte wirtschaftliche Kausalität vorliegt. Das bedeutet, dass die Beschädigten infolge der Schädigung bzw. die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers/der Versorgerin nicht in der Lage sind, ihren sich aus der Schädigung ergebenden individuellen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen und den übrigen Versorgungsleistungen nach dem BVG zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2018
Stichwörter
Lebenslagen, Hinterbliebene, Leistungsgewährung, Bundesversorgungsgesetz, Verlust, Entschädigungsrecht, Versorgungsanspruch, Kriegsopferversorgung, Beschädigte, Schädigung, Beschädigtenrente für Kriegsopfer, Fürsorgeleistung