Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Beschreibung

    1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung nach diesem Gesetz haben.

    Beschädigte erhalten ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für ihre Familienmitglieder, wenn sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben und soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

    2. Leistungen für Hinterbliebene

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten zudem Hinterbliebene von Beschädigten (Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Waisen, Elternpaare oder Elternteile), die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen (z.B. Witwen- oder Waisenrente).

    3. Leistungsberechtigte

    Leistungsberechtigte sind vor allem:

    • Kriegsbeschädigte,
    • Opfer von Gewalttaten,
    • Wehrdienstbeschädigte,
    • Zivildienstbeschädigte,
    • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
    • Impfgeschädigte
    • sowie jeweils deren Hinterbliebene.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern:

    • Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
    • Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Zuständigkeit

    In Mecklenburg-Vorpommern:

    • Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
    • Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfmitte 24

    19209 Lützow

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Behindertengerecht - nur im Erdgeschoss

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvereinbarung .

    Bankverbindung

    Amt Lützow-Lübstorf

    Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf

    IBAN: DE64 1405 1000 1000 0553 50

    BIC: NOLADE21WIS

    Bankinstitut: Sparkasse MecklenburgNordwest

    Amt Lützow-Lübstorf

    Empfänger: Amt Lützow-Lübstorf

    IBAN: DE68 1203 0000 0000 2003 78

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Timm, Ina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    1. Anerkennung eines Versorgungsanspruches

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können grundsätzlich erst erbracht werden, wenn ein Träger der Kriegsopferversorgung einen Versorgungsanspruch durch einen Bescheid anerkannt hat.

    2. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)

    Beschädigte oder deren Hinterbliebene können dann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die sogenannte wirtschaftliche Kausalität vorliegt. Das bedeutet, dass die Beschädigten infolge der Schädigung bzw. die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers/der Versorgerin nicht in der Lage sind, ihren sich aus der Schädigung ergebenden individuellen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen und den übrigen Versorgungsleistungen nach dem BVG zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2018 (von: Schaar, Alexander)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Lebenslagen, Hinterbliebene, Leistungsgewährung, Bundesversorgungsgesetz, Verlust, Entschädigungsrecht, Versorgungsanspruch, Kriegsopferversorgung, Beschädigte, Schädigung, Beschädigtenrente für Kriegsopfer, Fürsorgeleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)