Kriegsopferfürsorge Gewährung
Beschreibung
1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung nach diesem Gesetz haben.
Beschädigte erhalten ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für ihre Familienmitglieder, wenn sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben und soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.
2. Leistungen für Hinterbliebene
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten zudem Hinterbliebene von Beschädigten (Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Waisen, Elternpaare oder Elternteile), die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen (z.B. Witwen- oder Waisenrente).
3. Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigte sind vor allem:
- Kriegsbeschädigte,
- Opfer von Gewalttaten,
- Wehrdienstbeschädigte,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
- Impfgeschädigte
- sowie jeweils deren Hinterbliebene.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern:
- Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Zuständigkeit
In Mecklenburg-Vorpommern:
- Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Ansprechpartner
Amt Mecklenburgische Schweiz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03996 12800
Telefon Festnetz: 039977 3510(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)
Fax: 039977 35155(-Verwaltungsstelle Jördenstorf-)
Fax: 03996 128025
E-Mail: info@amt-ms.de
Kontaktperson
Herr Rainer Mucke (Amtsvorsteher)
Herr OAR Jens Behn (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 039977 35151
Telefon Festnetz: 03996 128011
Fax: 039977 35155
E-Mail: jens.behn@amt-ms.de
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Internet
Bankverbindung
Amt Mecklenburgische Schweiz
Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz
IBAN: DE79 1305 0000 0770 0011 30
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Amt Mecklenburgische Schweiz
Empfänger: Amt Mecklenburgische Schweiz
IBAN: DE15 1506 1698 0000 2288 50
BIC: GENODEF1MAL
Bankinstitut: Raiffeisenbank Malchin
Landkreis Rostock - Sachgebiet Hilfe zur Pflege und sonstige Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1455
18264 Güstrow
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Formulare
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
1. Anerkennung eines Versorgungsanspruches
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können grundsätzlich erst erbracht werden, wenn ein Träger der Kriegsopferversorgung einen Versorgungsanspruch durch einen Bescheid anerkannt hat.
2. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
Beschädigte oder deren Hinterbliebene können dann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die sogenannte wirtschaftliche Kausalität vorliegt. Das bedeutet, dass die Beschädigten infolge der Schädigung bzw. die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers/der Versorgerin nicht in der Lage sind, ihren sich aus der Schädigung ergebenden individuellen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen und den übrigen Versorgungsleistungen nach dem BVG zu decken.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2018
Stichwörter
Lebenslagen, Schädigung, Kriegsopferversorgung, Versorgungsanspruch, Beschädigtenrente für Kriegsopfer, Beschädigte, Verlust, Entschädigungsrecht, Hinterbliebene, Bundesversorgungsgesetz, Fürsorgeleistung, Leistungsgewährung