Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Beschreibung

    1. Leistungen für Beschädigte und deren Familienangehörige

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten gesundheitlich beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte), wenn Sie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen oder einen anerkannten Anspruch auf Heilbehandlung nach diesem Gesetz haben.

    Beschädigte erhalten ferner Leistungen der Kriegsopferfürsorge auch für ihre Familienmitglieder, wenn sie deren Lebensunterhalt überwiegend bestreiten bzw. vor der Schädigung bestritten haben und soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

    2. Leistungen für Hinterbliebene

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten zudem Hinterbliebene von Beschädigten (Witwen, Witwer, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Waisen, Elternpaare oder Elternteile), die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen (z.B. Witwen- oder Waisenrente).

    3. Leistungsberechtigte

    Leistungsberechtigte sind vor allem:

    • Kriegsbeschädigte,
    • Opfer von Gewalttaten,
    • Wehrdienstbeschädigte,
    • Zivildienstbeschädigte,
    • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
    • Impfgeschädigte
    • sowie jeweils deren Hinterbliebene.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern:

    • Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
    • Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Zuständigkeit

    In Mecklenburg-Vorpommern:

    • Hauptfürsorgestellen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
    • Fürsorgestelle bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Ansprechpartner

    Gemeinde Satow

    Adresse

    Hausanschrift

    Heller Weg 2 a

    18239 Satow

    Kontakt

    Fax: 038295 73444

    Telefon Festnetz: 038295 734-0

    E-Mail: info@satow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Hilfe zur Pflege und sonstige Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 3

    18209 Bad Doberan

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-50999

    Fax: +49 3843 755-10810

    E-Mail: SOZIALAMT@LKROS.DE

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch den Träger der Kriegsopferversorgung
    • Einkommens- und Vermögensnachweise

    Formulare

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    1. Anerkennung eines Versorgungsanspruches

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge können grundsätzlich erst erbracht werden, wenn ein Träger der Kriegsopferversorgung einen Versorgungsanspruch durch einen Bescheid anerkannt hat.

    2. Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)

    Beschädigte oder deren Hinterbliebene können dann Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten, wenn die sogenannte wirtschaftliche Kausalität vorliegt. Das bedeutet, dass die Beschädigten infolge der Schädigung bzw. die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers/der Versorgerin nicht in der Lage sind, ihren sich aus der Schädigung ergebenden individuellen Bedarf aus ihrem Einkommen und Vermögen und den übrigen Versorgungsleistungen nach dem BVG zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf vorherigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen. Eine Liste der Hauptfürsorgestellen können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Kriegsopferfürsorge entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Schädigung, Fürsorgeleistung, Lebenslagen, Verlust, Beschädigte, Entschädigungsrecht, Kriegsopferversorgung, Hinterbliebene, Versorgungsanspruch, Beschädigtenrente für Kriegsopfer, Leistungsgewährung, Bundesversorgungsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English