Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

    Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

    Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    zuständige Stelle

    Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    Zuständigkeit

    Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstr. 5

    18258 Schwaan

    Rathaus 2

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 03844 8411-55

    Telefon Festnetz: 03844 8411-0

    E-Mail: stadt-schwaan@mvnet.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

    Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

    Kosten

    • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
    • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 14.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Adoptionsaufhebung, Eltern - Adoption, Babyklappe, inkognito-Adoption, halb-offene Adoption, Annahme als Kind, Kind - Adoption, Adoptionsvermittlungsstellen, Adoptionsvermittler, Adoptiveltern, Adoptivkind, Adoptivfamilie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de