Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

    Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

    Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

    Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

    zuständige Stelle

    Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    Zuständigkeit

    Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Amt Stavenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloß 1

    17153 Stavenhagen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Neue Straße 35

    17153 Stavenhagen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39954 283-0

    E-Mail: info@stavenhagen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Schoess, Martin)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Hein, Martina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Hochstraße 1

    17036 Neubrandenburg

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Deutsche Rentenversicherung

    Bus: 22

    Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5326

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Thurm, Annett)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Adoption eines ausländischen Kindes LK MSE

    vergleichbar mit der Adoption eines deutschen Kindes

    vergleichbar mit der Adoption eines deutschen Kindes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Adoption eines ausländischen Kindes LK MSE

    • AdVermiG
    • AdÜbAG
    • BGB
    • FamFG
    • AdWirkG
    • AdVermiG
    • AdÜbAG
    • BGB
    • FamFG
    • AdWirkG

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

    Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Adoption eines ausländischen Kindes LK MSE

    • bei Anfragen bzgl. einer Auslandsadoption verweisen wir immer an die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle MV in Schwerin 
    • bei Anfragen bzgl. einer Auslandsadoption verweisen wir immer an die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle MV in Schwerin 

    Kosten

    • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
    • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Adoption eines ausländischen Kindes LK MSE

    Für die Prüfung der Geeignetheit der Bewerber wird im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Gebühr in Höhe von 1200 € erhoben (keine staatliche Leistung).

    Für die Prüfung der Geeignetheit der Bewerber wird im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Gebühr in Höhe von 1200 € erhoben (keine staatliche Leistung).

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 14.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2018 (von: Neufert, Claudia)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Eltern - Adoption, halb-offene Adoption, Adoptivkind, Adoptionsaufhebung, inkognito-Adoption, Adoptiveltern, Adoptionsvermittler, Annahme als Kind, Adoptivfamilie, Babyklappe, Kind - Adoption, Adoptionsvermittlungsstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)