Schlachtung: Tierärztliche Untersuchungen bei Hausschlachtung im Privathaushalt anmelden
Beschreibung
Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:
- zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
- zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
- im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.
zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Anklam-Land (Kreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Gebührennummern 1.3.1.14 und 1.3.1.15 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VetKostVO M-V)
Fristen
vor dem Zeitpunkt der Schlachtung
Kosten
pro Tier für amtliche und tierärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausschlachtungen: Verwaltungsgebühr ab 5.0 EUR bis 50.0 EUR
pro Tier für Trichinenuntersuchung von Tieren, die keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach EG-Recht unterliegen: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 15.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018