Hausschlachtung - Durchführung
Beschreibung
Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:
1. zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
3. im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Hausschlachtung - Durchführung
Amtlich beauftragte Tierärzte
Hinweis zur Trichinenprobenuntersuchung
zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Kontaktperson
Frau P. Wiebensohn (Fachgebietsleitung Veterinärwesen, Amtstierärztin)
Frau K. Kempke (Vorzimmerdienst/Sekretariat)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
E-Mail: K.Kempke@nordwestmecklenburg.de
Frau K. Gehrke (Sachbearbeiterin Haushalt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3902
Fax: +49 3841 3040-83902
E-Mail: K.Gehrke@nordwestmecklenburg.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
vor dem Zeitpunkt der Schlachtung
Bearbeitungsdauer
unverzüglich
Kosten
Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung - VetKostVO M-V)
5-50 € Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
1-10 € Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018