Schlachtung: Tierärztliche Untersuchungen bei Hausschlachtung im Privathaushalt anmelden
Beschreibung
Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:
- zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,
- zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und
- im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.
Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Hausschlachtung - Durchführung
Amtlich beauftragte Tierärzte
Hinweis zur Trichinenprobenuntersuchung
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Hausschlachtung - Durchführung
Amtlich beauftragte Tierärzte
Hinweis zur Trichinenprobenuntersuchung
zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Fachgebiet Veterinärwesen
Beschreibung
Das Veterinäramt übernimmt hinsichtlich des Tierschutzes folgende Aufgabe:
- Überwachung der Einhaltung von europäischen und nationalen Tierschutznormen
- Kontrolle der Nutztierhaltungen sowie erlaubnispflichtiger Tierhaltungen gemäß TierSCHG
- Betriebe, die Nutztiere halten (z.B. Kälber, Schweine, Hühner....) werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.
- Das Halten und die Zucht von bestimmten Tieren (z.B. Zoohandlungen, Tierheime, Tierpensionen, gewerbsmäßige Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe) ist erlaubnispflichtig (§11 TierSchG).
- Überwachung von Tiertransporten
- Ahndung von Verstößen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Kontakt
Telefon Festnetz: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Gebührennummern 1.3.1.14 und 1.3.1.15 der Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VetKostVO M-V)
Fristen
vor dem Zeitpunkt der Schlachtung
Kosten
pro Tier für amtliche und tierärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hausschlachtungen: Verwaltungsgebühr ab 5.0 EUR bis 50.0 EUR
pro Tier für Trichinenuntersuchung von Tieren, die keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach EG-Recht unterliegen: Verwaltungsgebühr ab 1.0 EUR bis 15.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018