Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung - Durchführung

    Beschreibung

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

    1. zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,

    2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und

    3. im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

    Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

    Ansprechpartner

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: VETERINAERAMT@LKROS.DE

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-39999

    Fax: +49 3843 755-39801

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2014 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Erbarth, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

    Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

    Kosten

    Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung – VetKostVO M-V)
    5-50 € Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
    1-10 € Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2018 (von: Böhm, Kathleen)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)