Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung - Durchführung

    Beschreibung

    Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

    1. zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,

    2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und

    3. im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

    Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Hausanschrift

    Gartenstraße 17

    17033 Neubrandenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-5811

    Fax: +49 395 57087-64390

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Merkblatt zur Herstellung von Konfitüren, Marmeladen und Fruchtaufstrichen
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Geflügelfleisch
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Fruchtsaft, Fruchtnektar und Fruchtschorlen
    Informationsblatt - Direktvermarktung von Likören
    Merkblatt zur Abgabe von Untersuchungsmaterial durch Jäger - Trichinenuntersuchung
    Merkblatt Vermarktung von Wild durch Jäger
    Schulungsblatt Trichinenprobenentnahme
    Bestätigung Schulung Trichinenprobenentnahme
    Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (Indikatortiere)
    Merkblatt - Hausschlachtung
    Kontaktdaten der Tierärzte für Fleischbeschau
    Ansprechpartner für Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hausschlachtungen

    Version

    Technisch geändert am 09.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

    Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

    Kosten

    Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung - VetKostVO M-V)
    5-50 € Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
    1-10 € Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 21.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English