Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Beschreibung

    Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.

    zuständige Stelle

    Jugendamt des zuständigen Landkreises/ der zuständigen kreisfreien Stadt, in dem der betreffende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonsstraße 1

    19288 Ludwigslust

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19361 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-5106(Frau Schulz (FDL))

    Telefon Festnetz: 03871 722-9412(Frau Kluth (dezentraler Service))

    E-Mail: N.Schulz@kreis-lup.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2022 (von: Linow, Rene)

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: Linow, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson. 

    Voraussetzungen

    Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soweit diese nicht durch anderer Sozialleistungsträger gewährt werden, wie z. B. eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2018 (von: Neufert, Claudia)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)