Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Beschreibung

    Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.

    zuständige Stelle

    Jugendamt des zuständigen Landkreises/ der zuständigen kreisfreien Stadt, in dem der betreffende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst - Spezialdienste

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:

    • Adoptionsvermittlung
    • Familiengerichtshilfe
    • Jugendgerichtshilfe
    • Pflegekinderdienst
    • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern minderjähriger Kinder
    • Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären und anderen Problemen
    • Frühe Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    • Kinderschutzhotline Mecklenburg-Vorpommern

      Telefon Festnetz: 0800 1414007

    • KJND Rehna - Nottelefon und Kinderschutzhotline (Die Nottelefone sind rund um die Uhr besetzt.)

      Telefon Festnetz: +49 38872 53252

      Telefon Festnetz: 0163 5007475

    • Standort Grevesmühlen
    • Standort Wismar

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachgebiet Sozialpädagogischer Dienst - Grevesmühlen

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:

    • Adoptionsvermittlung
    • Familiengerichtshilfe
    • Jugendgerichtshilfe
    • Pflegekinderdienst
    • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern minderjähriger Kinder
    • Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei familiären und anderen Problemen
    • Frühe Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen-Land

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle:
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
    • Haltestelle:
      Linie:
      • Regionalbahn: DB Grevesmühlen Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 3040-5101

    Fax: 03841 3040-5199

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson. 

    Voraussetzungen

    Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soweit diese nicht durch anderer Sozialleistungsträger gewährt werden, wie z. B. eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de