Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Beratung und Unterstützung

    Beschreibung

    Kinder sollen weiter im familiären Lebensraum betreut werden können, auch wenn ein Elternteil aus krankheitsbedingten oder aus anderen zwingenden Gründen (z. B. Kur, Entbindung) ausfällt und der verbleibende Elternteil die Versorgung nicht ausreichend gewährleisten kann. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Hilfe ist die Sicherung des Kindeswohls. Die Hilfe wird nicht gewährt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person die Aufgabe übernehmen kann oder andere Entlastungsmöglichkeiten greifen, wie z. B. familiäre oder nachbarschaftliche Unterstützung.

    zuständige Stelle

    Jugendamt des zuständigen Landkreises/ der zuständigen kreisfreien Stadt, in dem der betreffende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 24.10 - Stralsund

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 61

    18437 Stralsund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Hilfe zur Erziehung, Jugendgerichtshilfe, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014 (von: Kelling, Nico)

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Krempler, Jennifer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Fachgebiet 24.20 - Grimmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 12/13

    18507 Grimmen

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Scheunenweg 10

    18311 Ribnitz-Damgarten

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Hilfe zur Erziehung, Kindeswohl, Sozial, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014 (von: Kelling, Nico)

    Technisch geändert am 01.11.2023 (von: Kannenberg, Viktoria)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Fachgebiet 24.30 - Rügen

    Adresse

    Hausanschrift

    Störtebekerstraße 30

    18528 Bergen auf Rügen

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

    Stichwörter

    Familienhilfe, Hilfe zur Erziehung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Sozialpädagogen, Sozialpädagogischer Dienst

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2014 (von: Kelling, Nico)

    Technisch geändert am 10.09.2024 (von: Krempler, Jennifer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Begründende Unterlagen für die Notsituation des Elternteils/ der Betreuungsperson. 

    Voraussetzungen

    Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfe durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe soweit diese nicht durch anderer Sozialleistungsträger gewährt werden, wie z. B. eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern am 07.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2018 (von: Neufert, Claudia)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)