Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.
Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ausführungsgenehmigungen erteilt (in Mecklenburg-Vorpommern) die TÜV Süd Industrie Service GmbH.
Zuständige Stelle für die Anzeige vor Aufstellung eines Fliegenden Baues und dessen Gebrauchsabnahme ist die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Amt Usedom Nord
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Gehrke (Amtsvorsteher)
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
Hausanschrift
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Fax: +49 385 773347-28
Telefon Festnetz: +49 385 773347-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de
Frau Kerstin Teske (Leitende Verwaltungsbeamte)
Frau Kathleen Keil (Amtsleiterin; Amtsvorsteherin)
Frau Christiane Radtke (Sekretärin)
Frau Ramona Lachnit (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73114
E-Mail: r.lachnit@amtusedomnord.de
Her Lars-Odin Nagel (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73199
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
E-Mail: l.nagel@amtusedomnord.de
E-Mail: admin@amtusedomnord.de
Herr Holger Kickhefel (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73151
Fax: +49 38377 73199
E-Mail: h.kickhefel@amtusedomnord.de
Herr Martin Müller (Amtsleiter)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73149
Telefon Festnetz: +49 38377 73140
E-Mail: m.mueller@amtusedomnord.de
Herr Jörg Behrendt (Mitarbeiter Gebäudemanagement, Hoch-/ Tiefbau)
Frau Antje Höfs (Sachbearbeiterin)
Herr Rene Seela (Sachbearbeiter)
Herr Daniel Hunger (Mitarbeiter Bauleitplannung / Gehölzschutz)
Frau Corinna Adrion (Mitarbeiterin Bauleitplanung / Gehölzschutz)
Frau Franziska Nisser (Sachbearbeiterin)
Frau Heike Wagner (Mitarbeiterin Standesamt / Friedhofsangelegenheiten)
Frau Manuela Suhm (Sachbearbeiter/-in Gewerbeamt; Sachbearbeiter/-in Standesamt)
Herr Rick Richter (Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73139
Telefon Festnetz: +49 38377 73133
E-Mail: r.richter@amtusedomnord.de
Frau Vivien Kluth (Sachbearbeiter Feuerwehr/Sport; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde)
Frau Kerstin Kühne (Bürgerangelegenheiten / Schule)
Frau Ruth Beck (Mitarbeiterin Paß- / Ausweis- / Meldeangelegenheiten)
Herr Andi Seehase (Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73125
E-Mail: a.seehase@amtusedomnord.de
Frau Janine Neumann (Kassenleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 38377 73121
Fax: +49 38377 73129
E-Mail: j.neumann@amtusedomnord.de
Frau Franziska Berg (Sachbearbeiterin)
Frau Jaqueline Bergmann (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 38377 73129
Telefon Festnetz: +49 38377 73124
E-Mail: j.bergmann@amtusedomnord.de
Herr Uwe Horn (Mitarbeiter Steuern / Vollstreckung)
Frau Susanne Stindt (Sachbearbeiterin)
Frau Nicole Ludwig (Sachbearbeiterin)
Frau Anja Seela (Sachbearbeiterin)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Rechnung, SEPA-Überweisung, Überweisung, Dauerauftrag
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Kosten
Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR
Weitere Informationen
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.06.2018
Stichwörter
Gebrauchsabnahme