Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ausführungsgenehmigungen erteilt (in Mecklenburg-Vorpommern) die TÜV Süd Industrie Service GmbH.

    Zuständige Stelle für die Anzeige vor Aufstellung eines Fliegenden Baues und dessen Gebrauchsabnahme ist die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt Anklam Land - Amt für Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rebelower Damm 2

    17392 Spantekow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039727 2500(Hauptsitz)

    Fax: 039727 20225(Hauptsitz)

    E-Mail: info@amt-anklam-land.de

    Bankverbindung

    Amt Anklam-Land

    Empfänger: Amt Anklam-Land

    IBAN: DE15 1203 0000 0000 3012 42

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Stichwörter

    Brauchtumsfeuer, Bürgerbüro, Bürgerservice, Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Fundbüro, Immissionsschutz, Jagd, Katastrophenschutz, Kommunaler Ordnungsdienst, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungswidrigkeit, ruhender Verkehr, Wahl, Wahlen, Wahlhelfer, Wann und wie kann ich freiwilliges Mitglied einer Feuerwehr werden

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Warnke, Edgar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.

    Kosten

    Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR

    Weitere Informationen

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.06.2018

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2018 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)