Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ausführungsgenehmigungen erteilt (in Mecklenburg-Vorpommern) die TÜV Süd Industrie Service GmbH.

    Zuständige Stelle für die Anzeige vor Aufstellung eines Fliegenden Baues und dessen Gebrauchsabnahme ist die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt Nord-Rügen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Str. 37

    18551 Sagard

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag      09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 17.30 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 16.00 Uhr Ausnahmeregelung: Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038302 800-0

    Fax: 038302 800145

    E-Mail: office@amt-nord-ruegen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.

    Kosten

    Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR

    Weitere Informationen

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.06.2018

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2018 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)