Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ausführungsgenehmigungen erteilt (in Mecklenburg-Vorpommern) die TÜV Süd Industrie Service GmbH.

    Zuständige Stelle für die Anzeige vor Aufstellung eines Fliegenden Baues und dessen Gebrauchsabnahme ist die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt Miltzow - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 8a

    18519 Sundhagen

    Parkplatz: null
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Bus Miltzow

    Bus: L301


    DB Bahnhof Miltzow

    Regionalbahn: Miltzow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Dauerauftrag, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, Girocard

    Bankverbindung

    Amt-Miltzow

    Empfänger: Amt-Miltzow

    IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2020 (von: Schlewitt, Jens)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Schlewitt, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.

    Kosten

    Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR

    Weitere Informationen

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.06.2018

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2018 (von: Zauber, Carola)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)