Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.
Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ausführungsgenehmigungen erteilt (in Mecklenburg-Vorpommern) die TÜV Süd Industrie Service GmbH.
Zuständige Stelle für die Anzeige vor Aufstellung eines Fliegenden Baues und dessen Gebrauchsabnahme ist die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Kröpelin
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Bahnhof Kröpelin
Regionalbahn: 11
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE16 1203 0000 0000 1022 77
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE36 1305 0000 0530 0010 12
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Stadt Kröpelin
Empfänger: Stadt Kröpelin
IBAN: DE45 1406 1308 0003 7006 82
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: Volks- und Raiffeisenbank Güstrow
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Kosten
Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR
Weitere Informationen
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.06.2018
Stichwörter
Gebrauchsabnahme