Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.
Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt ist und die Fliegenden Bauten von ihr abgenommen sind (Gebrauchsabnahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ausführungsgenehmigungen erteilt (in Mecklenburg-Vorpommern) die TÜV Süd Industrie Service GmbH.
Zuständige Stelle für die Anzeige vor Aufstellung eines Fliegenden Baues und dessen Gebrauchsabnahme ist die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2425
Fax: +49 395 57087-65965
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen einem und fünf Jahren und kann verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Kosten
Gebührenrahmen für die Gebrauchsabnahme: 20 - 1000 EUR
Weitere Informationen
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen. Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellorts anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 29.06.2018
Stichwörter
Gebrauchsabnahme