Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Beschreibung

    Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

    zuständige Stelle

    Straßenbauverwaltung des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei), der Landkreise (Kreisstraßenmeistereien) oder Gemeinden

    Ansprechpartner

    Tief- und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Hase-Straße 42

    19370 Parchim

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Anmerkung: Landesstraßen (Staatsstraßen nur in Freistaaten-Bayern, Sachsen, Thüringen)

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de