Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

    Beschreibung

    Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung

    Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg. 

    Betreffen die Schäden Landes- oder Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an die Straßenmeisterei von Wismar. Die Standorte befinden sich in Rüggow, Börzow und in Gadebusch.

    Für Gehwege sind die Gemeinden/Ämter zuständig.

    Wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Hier finden Sie eine Übersicht der Kreisstraßen im Landkreis Nordwestmecklenburg.

    Betreffen die Schäden Landes- oder Bundesstraßen wenden Sie sich bitte an die Straßenmeisterei von Wismar. Die Standorte befinden sich in Rüggow, Börzow und in Gadebusch.

    Für Gehwege sind die Gemeinden/Ämter zuständig.

    zuständige Stelle

    Straßenbauverwaltung des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei), der Landkreise (Kreisstraßenmeistereien) oder Gemeinden

    Ansprechpartner

    Kreisstraßenmeisterei

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei gehören u. a.:

    • Streckenkontrolle auf den Kreisstraßen
    • Ausbesserung von Fahrbahnschäden
    • Pflege von Straßenbegleitgrün
    • Fräsen und Mähen der Seitenräume, Gräben und Böschungen
    • Unrat von den Seitenräumen sammeln
    • Reinigung von Regenwasserabläufen
    • Unterhaltung der Straßendurchlässe
    • Instandhaltung und Reinigung der Beschilderung und Leiteinrichtung
    • Beaufsichtigung von Baufirmen bei Neu- und Sanierungsarbeiten an Kreisstraßen
    • Winterdienst auf den Kreisstraßen
    • Pflege und Wartung von Maschinen und Geräten
    • Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen
    • Anbauten, Hinweisschilder, Anbindung und Zufahrten im Bereich der Kreisstraßen
    • Genehmigung von Baumaßnahmen der Versorgungsträger an Kreisstraßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweriner Straße 6-8

    23936 Grevesmühlen-Land

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Amt Schönberger Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    23923 Schönberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Die Fachbereiche und Sachgebiete haben grundsätzlich an folgenden Tagen geöffnet: - Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr - Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr - Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr - Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038828 3300

    Fax: 038828 330-175

    E-Mail: info@schoenberger-land.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift Die Verwaltung verfügt über einen zentralen Posteingang. Sendungen an das Amt sind wie folgt zu adressieren: Amt Schönberger Land Am Markt 15 23923 Schönberg

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2015

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2018

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Anmerkung: Landesstraßen (Staatsstraßen nur in Freistaaten-Bayern, Sachsen, Thüringen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021