Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Beschreibung
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
zuständige Stelle
Straßenbauverwaltung des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei), der Landkreise (Kreisstraßenmeistereien) oder Gemeinden
Ansprechpartner
Für Dreetz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018
Stichwörter
Anmerkung: Landesstraßen (Staatsstraßen nur in Freistaaten-Bayern, Sachsen, Thüringen)