Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Beschreibung
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
zuständige Stelle
Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)
Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018
Stichwörter
Staatsstraßen, Schlagloch, Straßenschäden, Schäden an Staats- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen melden, Schlaglöcher