Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Beschreibung

    Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

    zuständige Stelle

    Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)

    Ansprechpartner

    65.2 SG Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellbogenstraße 2

    17389 Anklam

    Standort Anklam

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Schäden an Staats- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen melden, Straßenschäden, Schlaglöcher, Schlagloch, Staatsstraßen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de