Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Beschreibung
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
zuständige Stelle
Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)
Ansprechpartner
65.2 SG Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Jörg Hagedorn (Sachgebietsleiter)
Herr Udo Schönherr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018
Stichwörter
Schäden an Staats- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen melden, Schlagloch, Straßenschäden, Staatsstraßen, Schlaglöcher