Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
Beschreibung
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
zuständige Stelle
Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)
Ansprechpartner
Landkreis Rostock - Sachgebiet Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1455
18264 Güstrow
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018
Stichwörter
Schäden an Staats- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen melden, Staatsstraßen, Schlaglöcher, Straßenschäden, Schlagloch