Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)

    Beschreibung

    Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

    zuständige Stelle

    Straßenbaubehörden des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei) oder der Landkreise (Kreisstraßenmeisterei)

    Ansprechpartner

    Für Schwerin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EM-MV am 12.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Schlaglöcher, Schlagloch, Staatsstraßen, Schäden an Staats- und Kreisstraßen sowie straßenbegleitenden Geh- und Radwegen melden, Straßenschäden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de