Archivgut Einsicht gewähren

    Archivgut - Einsicht gewähren

    Beschreibung

    Dienstleister für Forschung und Bildung: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivarinnen und Archivaren bearbeitet. Ihr Inhalt wird erschlossen - seit einigen Jahren zumeist in Datenbanken. Für den Großteil der Bestände stehen jedoch weiterhin die traditionellen "Findhilfsmittel", d. h. Findkarteien und Findbücher zur Verfügung. Der Inhalt der Dokumente wird so erfasst, dass diese für vielfältige und unterschiedliche Auswertungen offen sind, denn Forschungsthemen und -schwerpunkte ändern sich im Laufe der Jahre. Die Archive können Sie direkt benutzen und Einsicht in das Archivgut vor Ort nehmen oder schriftlich benutzen, indem Sie eine Anfrage an das Landesarchiv richten. Ob Sie sich für Ortgeschichte, Familienforschung oder andere historische Themen interessieren, das Landesarchiv hält hierzu umfangreiches Archivgut bereit. Es hilft auch bei rechtlichen Anliegen wie zum Beispiel Eigentumsfragen, Rentennachweisen oder Rehabilitationen weiter, wenn es hierzu Unterlagen archiviert hat.

    An der Auswertung der in den Landesarchiven verwahrten Unterlagen wirken die Archivarinnen und Archivare durch eigene Beiträge ebenso mit wie an der Erforschung und Vermittlung der mecklenburgischen Geschichte. Die Beteiligung an Ausstellungen, Führungen durch das Archiv und eigene Publikationen sind hier zu nennen.

    Hinweise für Greifswald: Archivgut

    Das "Gedächtnis der Verwaltung" verwahrt die schriftlichen Zeugnisse der Geschichte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit dem 13. Jahrhundert.

    Stichpunkte für die Suche:

    • Archivalien,
    • amtliche, historische, heimatkundliche, familiengeschichtliche Forschung,
    • Erforschung und Vermittlung der Stadtgeschichte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landeshauptarchiv Schwerin, Graf-Schack-Allee 2, 19053 Schwerin für Mecklenburgica, die Bezirke Neubrandenburg und Schwerin, Land Mecklenburg-Vorpommern: Ministerien, Behörden der westlichen Landkreise, Landtag.

    Landesarchiv Greifswald, Martin-Anderen-Nexö-Platz 1, 17489 Greifswald, Pommerania, Bezirk Rostock, Land Mecklenburg-Vorpommern: Behörden der östlichen Landkreise.

    Ansprechpartner

    41.6 Stadtarchiv

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Hausanschrift

    An den Wurthen 30

    17489 Greifswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3311(Sekretariat)

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3312(Besucherdienst)

    E-Mail: stadtarchiv@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Stadtarchiv - Entgeltordnung

    Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt das Stadtarchiv als öffentliche wissenschaftliche Einrichtung. Das Nutzungsregime wird geregelt über ein privatrechtliches Entgelt gemäß §7 Abs. 4 der Satzung des Stadtarchivs Greifswald vom 02.11.2000. Gemäß § 22 Abs. 3 Ziff. 11 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung und § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 22 der Archivbenutzungssatzung vom 11.11.2009 wird durch die Bürgerschaft am 02.11.2009 folgende Entgeltordnung erlassen...


    Hinweis 41.6 Stadtarchiv:
    Stadtarchiv - Benutzungssatzung

    Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs und der angeschlossenen Archivbibliothek der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Archivbenutzungssatzung).


    Hinweis 41.6 Stadtarchiv:
    Stadtarchiv - Satzung

    Aufgrund von § 5 Abs.1 und § 22 Abs. 3 Nr.6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S.249) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S.29), geändert durch Gesetz vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 78) und durch Gesetz vom 10.Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 634) sowie der §§ 1; 2 Abs. 1 und 4; 3; 9 und insbesondere § 12 des Gesetzes zur Regelung des Archivrechts in Mecklenburg-Vorpommern (Landesarchivgesetz - LArchivG M-V) vom 7. Juli 1997 (GVOBl. M-V S. 282) hat die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 02.11.2000 folgende Satzung beschlossen...


    Hinweis 41.6 Stadtarchiv:
    Stadtarchiv - Benutzungsantrag

    Stichwörter

    Familienforschung, Historische Forschung, Stadtarchiv, Stadtgeschichte

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Benutzung des Landesarchivs steht jedem Bürger offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann nicht gewährt werden. Sie sollten in der Lage sein, Schriften der Zeit, die Sie interessiert, lesen zu können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Landesarchiv richten. Dort wird Ihre Anfrage bearbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs, bei Anfrage per E-Mail zumeist auch als E-Mail. Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Sie füllen vor Ort ein Anmeldungsformular aus und werden von einem Archivar zunächst beraten. Sie suchen in Findmittteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

    Bearbeitungsdauer

    Bei Direktbenutzung in der Regel am selben Tag, wenn Archivgut nicht in Außenmagazinen liegt. In diesen Fällen ist mit einer Wartezeit von bis zu fünf Tagen zu rechen. Es wird daher empfohlen, sich vor der Direktbenutzung mit dem Lesesaal telefonisch in Verbindung zu setzen (Tel.: 0385 588 79421 für Schwerin und 0385 588 79706 für Greifswald). Schriftliche Anfragen werden je nach Aufwand innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet. Die Bearbeitung kann aber auch bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann aber eine Zwischennachricht.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern am 17.10.2018

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Grundriss, Landesarchiv, Entwässerungsakte, Familienforschung, Grundbuch, Baugenehmigungsakten, Ortsgeschichte, Stadtarchiv

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English