Öffentlicher Personennahverkehr
Beschreibung
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Er dient der allgemein zugänglichen Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- und im Bedarfsverkehr. Dies ist dann der Fall, wenn die Mehrzahl der Fahrgäste eine Reiseweite von maximal 50 km hat oder die Gesamtfahrzeit eine Stunde nicht übersteigt.
Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes und damit sowohl in den Städten als auch in den dünnbesiedelten ländlichen Räumen sicherstellen. Er dient damit der Sicherstellung der Mobilität aller Bevölkerungsgruppen. Erforderlich ist eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohn- und Arbeitsstätten ebenso wie der öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie der Erholungsgebiete und touristischen Ziele mit Verkehrsmitteln des ÖPNV.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise: Öffentlicher Personennahverkehr
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte (Rostock, Schwerin) im jeweils eigenen Wirkungskreis
Ansprechpartner
Fachgebiet Regionalentwicklung
Beschreibung
Regionalentwicklung ist ein Teil der Raumordnung und dient der Schaffung, Gestaltung und Wahrung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen. Neben den klassischen Instrumenten der Raumordnung, wie Landesentwicklungsplan oder Regionalplan, unterstützt die Regionalentwicklung durch informelle Zusammenarbeit in thematischen Netzwerken die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region. Die Regionalentwicklung im Landkreis Nordwestmecklenburg konzentriert sich auf die Themen Regionalplanung, Wirtschaftsstandort, ländliche Entwicklung, Tourismus, Erneuerbare Energien und Mobilität.
Förderung ländlicher Raum
Unsere Aufgaben:
Bewilligungsbehörde für die Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich, einschließlich Dorferneuerung und ländlicher Wegebau auf der Grundlage eines zu erarbeitenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) als Voraussetzung für eine Förderung ab 2014
Beratung - Antragsbearbeitung - Bewilligung und Controlling der Maßnahmen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Malzfabrik Grevesmühlen
Linie:- Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
- Haltestelle: Grevesmühlen
Linie:- Regionalbahn: Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
Herr F. Uster
Herr T. Waldraff
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-6680
Fax: +49 3841 3040-86680
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2017